Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie

Als Grundlage dient der Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule Version 3.2, Stand 22.10.2020 vom Niedersächsischen Kultusministerium. Im Folgenden werden die angepassten Maßnahmen für die St-Bernward-Schule genannt.

1. Schulbesuch bei Erkrankung

Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z.B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert (z.B. Husten, Hals-schmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d.h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.

Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit

  • Fieber ab 38,5°C oder
  • akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder
  • anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.

2. Ausschluss vom Schulbesuch oder von einer Tätigkeit in der Schule und Wiederzulassung

In folgenden Fällen darf die Schule oder das Schulgelände nicht betreten werden und eine Teilnahme an Schulveranstaltungen nicht erfolgen:

  • Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden.
  • Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen. Personen, die aus einem Coronavirus-Risikogebiet zurückkehren, müssen sich i.d.R. beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich ggf. in Quarantäne begeben.

3. Zutrittsbeschränkungen

Personen, die nichts mit dem laufenden Schulbetrieb zu tun haben, dürfen nur in Ausnahmefällen und nach Anmeldung das Schulgebäude betreten.

In diesem Fall müssen sie eine Mund- und Nasenbedeckung tragen und ihre Daten hinterlassen. Diese werden nach drei Wochen vernichtet.

4. Information und Unterweisung zu Infektionsschutzmaßnahmen

Das Lehrerkollegium und die päd. Mitarbeiterinnen werden regelmäßig in Dienstbesprechungen über die aktuellen Hygienemaßnahmen informiert.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten dementsprechende Informationen von der Klassenlehrerin oder der Schulleiterin (teilweise per Videos).

Die Erziehungsberechtigten werden per Mail oder durch Elternbriefe von der Schulleitung informiert. Die ElternvertreterInnen der Klassen sind darüber hinaus in einer Schulelternratssitzung genau über die Maßnahmen aufgeklärt worden.

Schulfremde Personen finden die für sie wichtigen Informationen an der Schuleingangstür.

5. Persönliche Hygiene

5.1 Gründliches Händewaschen

Die Schülerinnen und Schüler waschen sich immer nach dem Betreten des Schulgebäudes (auch nach den Pausen) für 20-30 Sekunden gründlich die Hände mit Seife. Dafür stehen jeder Klasse zwei Handwaschbecken zur Verfügung.

Nach dem Husten oder Niesen, vor dem Essen und nach dem Toilettengang werden die Hände ebenfalls gründlich gereinigt.

 

5.2 Mund-Nasen-Bedeckung

Wenn die Schülerinnen und Schüler ihren Klassenraum und damit ihre Kohorte verlassen, müssen sie eine geeignete Mund- und Nasenbedeckung tragen. Dies gilt für die Gänge im Schulgebäude und für den Schulhof.

Damit eine zu starke Durchfeuchtung oder Verschmutzung vermieden wird, sollen alle eine zweite Mund- und Nasenbedeckung im Ranzen dabei haben.

 

5.3 Gemeinsam genutzte Gegenstände

Im Unterricht sollen Arbeitsmaterialien nicht ausgetauscht werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass bei allen Schülerinnen und Schüler vollständiges Material vorhanden ist.

Bis auf weiteres wird in den Pausen kein Spielmaterial ausgegeben.

6.  Abstandsgebot

In den Kohorten muss der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden. Die Schülerinnen und Schüler werden jedoch darüber informiert, dass sie sich nicht umarmen… sollen.

In den Bereichen, in denen die Kohorte verlassen wird, muss eine Mund- und Nasenbedeckung getragen werden.

Damit das Kollegium den Mindestabstand einhalten kann, wurden mehrere Räume als Pausenräume eingerichtet. Dienstbesprechungen…werden in der Aula durchgeführt, in der die Tische und Stühle mit dem Mindestabstand von 1,5 Metern aufgestellt wurden.

7. Dokumentation und Nachverfolgung

Die Anwesenheit und die Sitzordnungen in den Klassen, in Betreuungsgruppen, bei Elternabenden, Konferenzen, Sitzungen… werden dokumentiert.

Die Anwesenheit des Kollegiums und der päd. Mitarbeiterinnen lässt sich durch den Stundenplan und Vertretungspläne nachvollziehen.

Der Besuch von schulfremden Personen wird mit Hilfe eines Formulars dokumentiert, das im Eingangsbereich ausliegt und nach drei Wochen vernichtet wird.

8. Unterrichtsorganisation, Kohorten-Prinzip, Aufhebung des Abstands

An der St.-Bernward-Schule bilden die Klassen die Kohorten, die in ihrem Klassenraum nicht den Mindestabstand einhalten müssen.

In der Frühbetreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule sind momentan Schülerinnen und Schüler aus dem 1. und 2. Jahrgang. Bei guten Witterungsbedingungen halten sich die Kinder mit einer Mund- und Nasenbedeckung auf dem Schulhof auf. Falls das Wetter es erfordert, dass sie sich im Gebäude aufhalten müssen, werden die Schülerinnen und Schüler des 1. und des 2. Jahrgangs in unterschiedlichen Räumen betreut und bilden dort jahrgangsbezogen eine Kohorte.

Klassenübergreifende Unterrichtsangeboten finden zurzeit nicht statt.

Die Schülerinnen und Schüler haben gestaffelte Anfangszeiten. Der Unterricht für die 3. und 4. Klassen fängt um 07.45 Uhr an während die 1. und 2. Klassen um 08.35 Uhr beginnen. Dadurch kommt es nicht zu großen Ansammlungen beim Betreten und Verlassen des Schulhofes.

9. Lüftung

Die Räume der Schule werden nach dem „20 – 5 – 20 Prinzip“ (20 Minuten Unterricht, 5 Minuten lüften, 20 Minuten Unterricht) belüftet. Dazu werden Fenster und Türen geöffnet.

Die Unterrichtsräume werden darüber hinaus sowohl vor Beginn des Unterrichts als auch  zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen durchlüftet.

10. Flure, Aufenthaltsbereiche und Pausen

Durch den gestaffelten Unterrichtsbeginn kommt es beim Ankommen und Verlassen des Schulhofes nicht zu großen Ansammlungen von Schülerinnen und Schülern.

In den Fluren, in den Aufenthaltsbereichen und auf dem Schulhof (auch während der Pause) werden Mund- und Nasenbedeckungen getragen. In den Pausen werden zurzeit keine Spielgeräte mehr ausgegeben.

Nach der großen Pause stellen sich die Schülerinnen und Schüler an festgelegten Plätzen mit ihrer Klasse (Kohorte) auf. Zwischen den Kohorten wird dabei ein Mindestabstand von 1,5 Metern gehalten.

Im Schulgebäude sind Bodenmarkierungen mit dem Abstand von 1,5 Metern in den Fluren und in Wartebereichen (z.B. vor dem Schulsekretariat) zu finden.

11. Speiseneinnahme / Pausenbrot

Da in den großen Pausen aufgrund des Mund- und Nasenschutzes nichts gegessen werden kann, werden den Schülerinnen und Schülern Frühstückszeiten im Klassenraum ermöglicht. Dabei sollen sie auf ihren Plätzen sitzen, keine  Brotdosen herumreichen und keine Speisen, Trinkflaschen und Lebensmittel untereinander austauschen.

12. Hygiene in den Toilettenräumen und bei Handwaschplätzen

In allen Toilettenräumen und an Handwaschplätzen sind ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher vorhanden und werden regelmäßig aufgefüllt. Abfallbehälter für Einmalhandtücher stehen bereit.

Am Eingang der WC-Anlagen weist ein Aushang darauf hin, dass sich höchstens 4 Personen in diesem Bereich aufhalten dürfen. Die Schülerinnen und Schüler wurden darüber von der Schulleiterin und den Klassenlehrerinnen informiert.

13. Reinigung

Ein Reinigungsplan befindet sich im allgemeinen Hygienekonzept.

Momentan sollte zusätzlich Folgendes gründlich und täglich gereinigt werden:

  • Türklinken und Griffe (z.B. Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türe
  • Treppen- und Handläufe
  • Lichtschalter
  • Tische, Telefone, Kopierer
  • alle sonstigen Griffbereiche

14. Konferenzen und Versammlungen

Im ersten Halbjahr des Schuljahres 2020/21 werden ab November lediglich wichtige Dienstbesprechungen sowie Zeugnis- und Klassenkonferenzen unter Einhaltung des Mindestabstandes stattfinden.

Elternsprechtage werden telefonisch durchgeführt.

Wichtige Termine

  • 25. Dezember 2024: 1. Weihnachtsfeiertag
  • 26. Dezember 2024: 2. Weihnachtsfeiertag
  • 1. Januar 2025: Neujahr
  • 3. Februar 2025 4. Februar 2025: Zeugnisferien
  • 7. April 2025 19. April 2025: Osterferien
  • 18. April 2025: Karfreitag
  • 21. April 2025: Ostermontag
  • 30. April 2025: schulfrei
  • 1. Mai 2025: Tag der Arbeit
  • 2. Mai 2025: schulfrei

Mai 2025

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28. April 2025
29. April 2025
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8. Mai 2025
9. Mai 2025
12. Mai 2025
13. Mai 2025
14. Mai 2025
15. Mai 2025
16. Mai 2025
19. Mai 2025
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